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‼️Masern-Impflicht effektiv verhindern‼️

Die Masern-Impflicht wurde durch das Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt. Juristisch gesehen besteht daher die Pflicht zur Impfung der Kinder gegen Masern.

❗️Wichtig: Eine Zwangsimpfung ist ausgeschlossen und kann auch nicht gerichtlich angeordnet werden❗️

Kinder die nicht gegen Masern geimpft wurden erhalten von dem zuständigen Kindergarten in der Regel ein Betretungsverbot. Die Teilnahme am Kindergarten wird dadurch untersagt.

Anders ist es aber an den Schulen. Ungeimpfte Kinder dürfen nicht vom Schulunterricht ausgeschlossen werden da in Deutschland die Schulpflicht gilt.

Die Behörde und/oder das Gesundheitsamt kann jedoch gegen die Eltern ein Bußgeld verhängen.

Damit das Bußgeldverfahren überhaupt rechtmäßig starten kann muss die Behörde beweisen, dass der Bußgeldbescheid dem Betroffen zugestellt wurde. Wenn der Betroffene also mitteilt, dass er keinen Bußgeldbescheid erhalten hat und die Behörde keinen Nachweis über die Zustellung vorlegen kann ist das Bußgeldverfahren gescheitert und muss erneut durchgeführt werden.

Nicht geimpft werden dürfen Kinder für die die Impfung unverträglich ist oder andere medizinische Gründe vorliegen die eine Impfung nicht zulassen.

Die Masern-Impflicht ist mittlerweile nicht mehr verhältnismäßig wenn man bedenkt, dass in einem Jahr in ganz Deutschland weniger als 10 Menschen an Masern erkranken. Vergessen darf man auch die Nebenwirkungen der Impfung nicht.

Eltern die nicht möchten, dass ihre Kinder geimpft werden können die Impfung einfach verweigern. Die Schulleitung kann das Kind nicht vom Unterricht ausschließen.

Die Schulleitung kann Eltern auffordern einen Nachweis über die erfolgte Impfung vorzulegen. Jedoch muss die Schulleitung die Zustellung der Aufforderung beweisen wenn die Eltern den Erhalt der Aufforderung bestreiten.

Eltern die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen müssen jedoch leider mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Solche Bußgeldverfahren kann man jedoch durch entsprechende Anträg verschleppen damit letztendlich das Gericht das Verfahren auf Grund der langen zeitlichen Dauer einstellt oder das Bußgeld verringert.

Eltern können die Masernimpfung verhindern müssen aber aufpassen, dass sie richtig vorgehen um negative Konsequenzen so gering wie möglich zu halten.

Betroffene Eltern können sich gerne bei mir melden wenn sie Hilfe gegen die Masern-Impflicht benötigen und/oder schon ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Einen entsprechenden Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stelle ich gerne zur Verfügung.

Kontaktieren können Sie mich über die E-Mail-Adresse:

[email protected]

(E-Mails beantworte ich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.)

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

www.tg-me.com/us/Christian Dahlmann Jurist und Bürgerrechtsaktivist/com.DahlmannChristian



tg-me.com/DahlmannChristian/293
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Die Masern-Impflicht wurde durch das Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt. Juristisch gesehen besteht daher die Pflicht zur Impfung der Kinder gegen Masern.

❗️Wichtig: Eine Zwangsimpfung ist ausgeschlossen und kann auch nicht gerichtlich angeordnet werden❗️

Kinder die nicht gegen Masern geimpft wurden erhalten von dem zuständigen Kindergarten in der Regel ein Betretungsverbot. Die Teilnahme am Kindergarten wird dadurch untersagt.

Anders ist es aber an den Schulen. Ungeimpfte Kinder dürfen nicht vom Schulunterricht ausgeschlossen werden da in Deutschland die Schulpflicht gilt.

Die Behörde und/oder das Gesundheitsamt kann jedoch gegen die Eltern ein Bußgeld verhängen.

Damit das Bußgeldverfahren überhaupt rechtmäßig starten kann muss die Behörde beweisen, dass der Bußgeldbescheid dem Betroffen zugestellt wurde. Wenn der Betroffene also mitteilt, dass er keinen Bußgeldbescheid erhalten hat und die Behörde keinen Nachweis über die Zustellung vorlegen kann ist das Bußgeldverfahren gescheitert und muss erneut durchgeführt werden.

Nicht geimpft werden dürfen Kinder für die die Impfung unverträglich ist oder andere medizinische Gründe vorliegen die eine Impfung nicht zulassen.

Die Masern-Impflicht ist mittlerweile nicht mehr verhältnismäßig wenn man bedenkt, dass in einem Jahr in ganz Deutschland weniger als 10 Menschen an Masern erkranken. Vergessen darf man auch die Nebenwirkungen der Impfung nicht.

Eltern die nicht möchten, dass ihre Kinder geimpft werden können die Impfung einfach verweigern. Die Schulleitung kann das Kind nicht vom Unterricht ausschließen.

Die Schulleitung kann Eltern auffordern einen Nachweis über die erfolgte Impfung vorzulegen. Jedoch muss die Schulleitung die Zustellung der Aufforderung beweisen wenn die Eltern den Erhalt der Aufforderung bestreiten.

Eltern die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen müssen jedoch leider mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Solche Bußgeldverfahren kann man jedoch durch entsprechende Anträg verschleppen damit letztendlich das Gericht das Verfahren auf Grund der langen zeitlichen Dauer einstellt oder das Bußgeld verringert.

Eltern können die Masernimpfung verhindern müssen aber aufpassen, dass sie richtig vorgehen um negative Konsequenzen so gering wie möglich zu halten.

Betroffene Eltern können sich gerne bei mir melden wenn sie Hilfe gegen die Masern-Impflicht benötigen und/oder schon ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Einen entsprechenden Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stelle ich gerne zur Verfügung.

Kontaktieren können Sie mich über die E-Mail-Adresse:

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(E-Mails beantworte ich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.)

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Christian Dahlmann

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BY Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist




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Christian Dahlmann Jurist und Bürgerrechtsaktivist Telegram | DID YOU KNOW?

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Christian Dahlmann Jurist und Bürgerrechtsaktivist from us


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