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💥Gerichtsverfahren in Stuttgart💥

Am Verwaltungsgericht Stuttgart haben wir heute die Frage behandelt, ob am 17. April 2021 eine Umschließung (Polizeikessel), eine Identitätsfeststellung und ein Platzverweis rechtmäßig waren oder nicht.

Nachdem wir zunächst geklärt haben, dass die aggressiven Justizwachtmeister ihre kleinen Machtspielchen nicht durchzuführen haben, konnten wir freundlich im Ton miteinander verhandeln.

Ich muss sagen, dass ich erschüttert bin. Erschüttert von den Lügen der Polizei. Erschüttert von der Realitätsignoranz des Vertreters des Landes Baden-Württemberg. Erschüttert von den Versuchen, den Grundrechten ihren Wirkanspruch abzusprechen.
Wer nachspüren will, dass wir nicht in einer demokratischen Gesellschaft gleichberechtigter Menschen leben, sondern in einer Wahl-Aristokratie, sollte als Prozessbeobachter verwaltungsgerichtliche Verfahren wegen Polizeimaßnahmen besuchen.
Man sieht dort eine Richterin, die der Auffassung ist, dass ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein vergleichsweise geringer Eingriff sei. Anonymität auf Versammlungen ist offensichtlich in einem demokratischen Rechtsstaat kein besonderer Wert.
Man sieht dort einen Vertreter des Landes Baden-Württemberg, der die Auffassung vertritt, dass Menschen, die mit Trommeln und Fahnen durch die Stadt laufen und "Frieden, Freiheit, keine Diktatur" rufen, nicht den Schutz des Versammlungsrechts verdient hätten.
Der gleiche Vertreter des Landes vertritt auch im Juli 2024 noch die Auffassung, dass von Demonstrationen eine infektionsspezifische Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgegangen wäre.

Wir kennen das Ergebnis des Verfahrens noch nicht; dennoch ist es ernüchternd, dass selbst nach Veröffentlichung der RKI-Files so getan wird, als ob Maßnahmen tatsächlich wissenschaftlich begründet waren.
Gerichte verweigern sich einer Aufarbeitung. Viele Richter und Richterinnen haben sich drei Jahre lang entschieden, zu Tätern zu werden. Die vorsitzende Richterin hat mehrfach betont, dass sie seinerzeit das Verbot der ursprünglich angezeigten Versammlung vom 17. April 2021 gerichtlich bestätigt habe.
Die Vorsitzende müsste jetzt zugeben, dass sie massive Eingriffe in die Grundrechte, die einen demokratischen Rechtsstaat ausmachen, geduldet hat. Diese Eingriffe basierten nur auf politischen Behauptungen und widersprachen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Solches Handeln steht im Gegensatz zur juristischen Methodik. Sie müsste sich eingestehen, dass sie willfährige Erfüllungsgehilfin politischer Vorgaben war, und einen wesentlichen Anteil daran trägt, dass fast 80 Prozent der Menschen in diesem Land kein Vertrauen mehr in die staatlichen Institutionen haben.
Es wird nicht anders funktionieren, als in einer strafrechtlichen Aufklärung in Den Haag. Die Verfolgung von politischen Oppositionellen während der Corona-Zeit ist nur mit Hilfe der Gerichte möglich gewesen.

Es ist an der Zeit, die Machtfrage zu stellen. Die Entscheidungskompetenz darf nicht bei einer kleinen Herrschaftskaste (egal welcher politischen Farbe) liegen, sie gehört in die Hand der Menschen in diesem Land.

Diese notwendige Diskussion um die Zukunft unserer Gesellschaft steht jetzt an.

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💥Alternative zur Kriegsdienstverweigerung💥

Wer nicht zum Kriegsdienst eingezogen werden möchte, sollte in die AfD eintreten.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat festgestellt, "dass allein die Mitgliedschaft in einer Partei, bei der der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht, nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts regelmäßig eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vermuten lässt".

Quelle:
https://archive.is/DXhYq

Dabei hat das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen gerade erst geurteilt:
"Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Parteiverbot bzw. zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung folgt nicht, dass auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Beobachtung durch den Verfassungsschutz etwaige Quellen „abgeschaltet“ werden müssen."

Diejenigen, die Grund für die Beobachtung sind, können durchaus alle Mitarbeiter des Verfassungsschutz sein.
Und das aus folgendem Grund:

"Eine sachlich richtige und weltanschaulich-politisch neutrale Bekanntgabe, dass das Bundesamt Informationen über mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD sammelt, belastet diese daher auch nicht unverhältnismäßig, jedenfalls solange mit der Bezeichnung als „Verdachtsfall“ in keiner Weise der Eindruck erweckt wird, es stehe fest, dass die AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt."

Da hat das OVG offensichtlich nicht mit seinen eigenen Verwaltungsgerichten gerechnet. Denn offensichtlich erweckt die Bezeichnung als "Verdachtsfall" bei den unteren Instanzen durchaus den Eindruck es stehe fest, dass dadurch jedes Mitglied der AfD "Mitglied in einer Vereinigung " sei, die "Bestrebungen verfolgt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind".

Entweder sind die Düsseldorfer Richter des Lesens nicht mächtig, oder sie ignorieren die Rechtsprechung des eigenen Oberverwaltungsgerichts.

Hier wird systematisch gegen eine oppositionelle Partei vorgegangen. Letztlich erscheint mir diese Vorgehensweise für einen totalitären Staat auch effektiver. Nach außen hin stellt man sich auf den Standpunkt, dass die Opposition ja nicht verboten sei, behandelt sie und ihre Mitglieder aber faktisch wie bei einem Verbot.

Im Iran macht man es nicht anders.

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💥Es braucht nicht nur
Untersuchungsausschüsse
💥

Friedrich Pürner, kritischer ehemaliger Leiter eines Gesundheitsamtes in Bayern und jetzt Mitglied des Europaparlaments für BSW fordert einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Zeit.

Quelle:
https://x.com/DrPuerner/status/1807518660183134616?t=CvtP1HiMWn80qnHUN_-Hgw&s=19

Dass Bürgerräte und eine Enquetekommission nicht ausreichen, ist offensichtlich. Die Gründe benennt Friedrich Pürner deutlich.

Aber es braucht erheblich mehr:

Um die Corona-Maßnahmrn aufzuarbeiten brauchen wir

- Untersuchungsausschüsse in jedem Bundesland, die personell für jede Fraktion mit mindestens 5 wissenschaftlichen Mitarbeitern ausgestattet sind

- Untersuchungsausschuss im Bundestag, der personell für jede Fraktion mit mindestens 10 wissenschaftlichen Mitarbeitern ausgestattet ist

- Bürgerkommissionen, an denen jeder Teilnehmen kann, deren Erfahrungen zwingend Teil der Untersuchungsausschüsse werden

- Ungeschwärzte Veröffentlichung aller Protokolle, Weisungen, internen Kommunikation des Kanzleramts, des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesinnenministeriums, des Bundesjustizministeriums, des Bundesverteidigungsministeriums aller Landessozial-, -innen- , -kultus-, -wissenschafts-, -justiz- und -gesundheitsministerien, aller Gesundheitsämter, Schulämter, Versammlungsbehörden, Polizeidienststellen der Länder und des Bundes, der Bundeswehr, des RKI, des PEI, der AGI, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, des Ethikrats, der Gerichte, der kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen, der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften

- Befreiung von Geheimhaltungspflicht für alle aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter in den vorgenannten Einrichtungen

- Straffreiheit für Kronzeugen und Whistleblower

- Einrichtung und großzügige finanzielle Ausstattung einer bürgerkontrollierten Zentralstelle zur (anonymen) Entgegennahme und Auswertung interner Dokumente und Kommunikation der oben genannten Institutionen

- Besetzung der Zentralstelle ausschließlich mit Mitgliedern, die von coronakritischen Organisationen, die sich zwischen März 2020 und März 2022 gebildet haben, benannt werden.

- Sofortiger Stopp aller noch anhängigen Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Verordnungen oder coronabezogene Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

Wer ernsthaft Aufklärung betreiben will, fängt mit den vorgenannten Maßnahmen an.

Die Zentralstelle soll deshalb nicht "ausgewogen" besetzt werden, da sämtliche benannten Institutionen ebenfalls nicht "ausgewogen" besetzt sind. Die Zentralstelle ist somit im Verhältnis zu denjenigen, die nicht coronakritisch sind und waren - also alle benannten Einrichtungen - nur ein kleiner Ausgleich, um halbwegs faire Verhältnisse herzustellen.

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💥Stuttgarter Kessel
war rechtswidrig
💥

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Polizeikessel in Stuttgart am 17. April 2021 rechtswidrig gewesen ist.
Ebenso rechtswidrig waren die danach ergangenen Platzverweise.
Zulässig hingegen soll die Identitätsfeststellung gewesen sein.

Wir warten jetzt auf die schriftlichen Urteilsgründe und prüfen dann, ob wir Rechtsmittel einlegen.
Das Land Baden-Württemberg kann ebenfalls noch Rechtsmittel einlegen.

Ich bedanke mich bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern, die gestern anwesend waren 🙏.

Es wird noch ein langer Weg, die vielen vielen rechtswidrigen und übergriffigen Handlungen an den Menschen aufzuarbeiten.
Noch länger wird der Weg, den Verlust an rechtsstaatlichen und demokratischen Verständnis innerhalb der deutschen Sicherheitsbehörden, Justiz und Parlamente aufzufangen.

Die totalitäre Corona-Politik hat mehr zerstört, als ein großer Teil der Gesellschaft wahr haben will.
Eine echte Versöhnung wird es erst dann geben können, wenn die Täter offiziell als solche bezeichnet sind und die Taten juristisch und gesellschaftlich aufgearbeitet und - soweit es geht - wiedergutgemacht sind.
Klar ist, Gesundheitsschäden, Traumatisierungen oder den Tod kann man nicht wiedergutmachen.

Aber Vertrauen kann wieder aufgebaut werden. Vertrauen bedeutet, dass wir, die Menschen dieses Landes, politisches Handeln in Zukunft kontrollieren und notfalls stoppen können. Dazu dient auch meine Tour vom 4. August bis 22. September durch Thüringen, Sachsen und Brandenburg.

Weitere Infos und Unterstützungsmöglichkeit hier

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Schreiben_Gegner_Schleswig-Holstein_anonymisiert.pdf
139.8 KB
💥Keine Kenntnis💥

In einem Normenkontrollverfahren wegen einer Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein habe ich das Oberverwaltungsgericht aufgefordert, die ungeschwärzten Protokolle des Corona-Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) anzufordern.
Die Landesregierung lässt daraufhin mitteilen, dass ihr diese Protokolle nicht vorliegen. Gemäß § 4 Infektionsschutzgesetz ist das Robert Koch-Institut aber die nationale Behörde zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen.
Es arbeitet mit den zuständigen Landesbehörden zusammen.

Wenn der zuständigen Landesbehörde die im Protokoll zusammengefassten Erkenntnisse des Krisenstabs bis heute nicht vorliegen, frage ich mich ernsthaft, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Maßnahmen dann beruhten. Es bleibt spannend.

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💥Die Bundesregierung hat bereits geantwortet💥

In dem Post zuvor habe ich gefragt, welche Erkenntnisse den Maßnahmen zugrunde lagen. Die Bundesregierung hat geantwortet.

Frage der Abgeordneten
Jessica Tatti (BSW):

Welche fachlichen Einschätzungen/Bewertungen seitens des Expertenrats des Robert Koch-Instituts (Robert Koch-Institut-Expertenrats) lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Mai 2020 der Entscheidung zugrunde (bitte Protokollnotizen, Statements, Studien etc. benennen), den Schwellenwert einer Inzidenz von 50 Infizierten auf 100.000 Einwohner zu bestimmen, ab dem in Deutschland Maßnahmen in Kraft treten sollen?

Antwort der Bundesregierung:

Grundlage waren pragmatische Abschätzungen der zu dem Zeitpunkt verfügbaren Erfahrungen und Kenntnisse des Pandemieverlaufs - basierend auf den Meldungen der COVID-19-Fälle an die Gesundheitsämter in Deutschland.

Nicht "follow the science", sondern "pragmatische Abschätzungen".

Na dann! Klingt total plausibel 🥴!


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💥Das hat sie tatsächlich
gesagt?!
💥

Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) zeigt ihre verfassungsfeindliche Einstellung.
Welt-Online berichtet, wie die etablierten Parteien unser aktuelles Herrschaftssystem vor Demokratie schützen wollen.
Insbesondere soll es einen Verfassungstreue-Check geben.

Quelle:
https://archive.is/LXret

Dabei macht die Grüne deutlich, dass es ihr nicht um die Verfassung geht, sondern um die Diskriminierung eines politischen Gegners:

"Solange die AfD nicht verboten sei, könnten AfD-Mitglieder allerdings nicht grundsätzlich aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. „Die Mitgliedschaft alleine reicht nicht aus. Man muss immer im Einzelfall prüfen“, so die Justizministerin".

In einfache Sprache übersetzt:

Wir, die Grünen, erkennen das Grundgesetz nicht an. Maßnahmen gegen Parteien können nur in einem geregelten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht getroffen werden. Das dauert zu lange, und wird keinen Erfolg haben. Dennoch behindern wir Mitglieder von oppositionellen Parteien, wo wir nur können.

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Video:
SündenbockOnTour

Friedens- und Demokratiefest
Neustadt an der Weinstraße
Samstag 06.07.202
4

14 Uhr Parkplatz Dammstraße

Aufzug zum Hambacher Schloss
🥁🥁 ERWÜNSCHT 🥁🥁

15 Uhr Versammlung auf dem Schloss

Als demokratischer Fels in der Brandung unserer Zeit werden wir uns wieder auf dem Schloss versammelt

Ergüm Küm
Erfahrungen mit der deutschen Gerichtsbarkeit

RA Ralf Ludwig
Feststellungsklage:
Begrenzung der Trommeln am Hambacher Demokratiefest

Musik:
Egolysium und Angelika

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💥Selbstwahrnehmung vs. Fremdwahrnehmung💥

An Selbstsicherheit scheint es den taz-Chefredakteurinnen, Ulrike Winkelmann und Barbara Junge, nicht zu fehlen. Oder - möglicherweise - auch Selbstüberschätzung. Jedenfalls beschweren sich die beiden beim aktuellen Bundesfinanzminister darüber, dass er das Onlineportal nius in der journalistischen Qualität mit der taz gleichsetzt.

Quelle:
https://archive.is/YQmSR

Tatsächlich war Lindner bei Ralf Schuler, dem langjährigen Leiter der Parlamentsredaktion von BILD und jetzigen Gastgeber einer Gesprächsrunde auf nius, zu Gast.
Nach Angriffen verschiedener Medien bezüglich des Interviews auf nius, hat Lindner die Medienpluralität hervorgehoben und drauf hingewiesen, dass er auch der taz ein Interview gegeben habe.

Ich finde, die weinerliche Reaktion der taz-Chefinnen, mit Angriffen unterhalb der Gürtellinie gegen nius und dessen Mitarbeiter, zeigt, dass die Selbstwahrnehmung eine moralische Überhöhung der eigenen Position offenlegt. Die Dünnhäutigkeit und Intoleranz der Links-Grünen, die sich ausschließlich aus Abgrenzung zu allem Andersartigen speist, spricht für sich. Ein guter Bekannter von mir, der eine große Klinik für psychologische Rehabilitation leitet, sagte zu mir:
Das größte Problem für die psychische Gesundheit ist, wenn Menschen sich selbst zu ernst nehmen,
In diesem Sinne viele Grüße an Ulrike Winkelmann und Barbara Junge. Und: Bleiben Sie gesund!

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USA: Impfverweigerer bekommt fast 700.000 Dollar zugesprochen
3. Juli 2024

Eine Frau, die entlassen worden war, weil sie die Covid-Spritze nicht wollte, siegte vor Gericht. Sie bekommt fast 700.000 US-Dollar Schadensersatz.

Späte Gerechtigkeit für eine Frau in Tennessee, USA. Sie war entlassen worden, weil sie sich geweigert hatte, die Covid-Spritze zu nehmen. Der Arbeitergeber hatte das aber verlangt. Nun wurde das Unternehmen zu einer hohen Geldsumme verurteilt.


@NetzwerkkritischerExperten

https://tkp.at/2024/07/03/usa-impfverweigerer-bekommt-fast-700-000-dollar-zugesprochen/
💥Wie vorhergesagt💥

Simone Baum, Vorsitzende der Werteunion in NRW und Mitarbeiterin der Stadt Köln, hatte an dem "berühmten" Treffen in Potsdam teilgenommen.
Wegen dieser Teilnahme hatte ihr die Stadt Köln fristlos gekündigt.

Diese Kündigung ist der Stadt jetzt vor dem Arbeitsgericht um die Ohren geflogen.

Quelle:
https://archive.is/HfWmz

Am 31. Januar 2024 habe ich geschrieben:

Das wird teuer für die Stadt Köln.

"Fristlos gefeuert! Nach dem Rechtsradikalen-Treffen in Potsdam hat die Stadt Köln Konsequenzen gezogen: CDU-Politikerin Simone Baum (63), Vorsitzende der Werteunion in Nordrhein-Westfalen, soll entlassen worden sein."

Aber für den kurzfristigen Effekt verschwendet man gerne auch mal Steuergelder.

Das ist alles nur noch absurd.

Quelle:
https://www.tg-me.com/RA Ludwig Querdenkeranwalt/com.RA_Ludwig/8659

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💥Gleichberechtigt
in den Tod
💥

Der Generalinspekteur der Bundeswehr will Deutschland "kriegstüchtig" machen.
Dazu braucht es Frauen an der Waffe.

Hier gibt es Infos zur Kriegsdienstverweigerung:

https://www.tg-me.com/QUERDENKEN_711/5760

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💥Knapp daneben -
Ist auch vorbei!
💥

"Selbstherrlichkeit und Willkür" bedrohen nicht die liberale Demokratie. Sie bedrohen maximal die herrschende Wahl-Aristokratie. Die sieht sich offenbar durch die eigenen Geister, die sie rief, bedroht.
Um eine Demokratie einzurichten, muss die Frage der Entscheidungskompetenz geklärt werden. Denn ohne Macht der Bevölkerung gibt es keine Demokratie.

Es ist also an der Zeit, die Machtfrage zu stellen. Aber nicht zugunsten der herrschenden Politiker, sondern zugunsten der Menschen in diesem Land.

Nur wenn die Menschen zu jeder Regel der Herrschenden wirksam "Nein" sagen können, und schlechte Repräsentanten absetzen und in Haftung nehmen können, dann leben wir in einer Demokratie.

Ab 4. August will ich mit Euch gemeinsam auf meiner ZAAVV-Tour
"Demokratie (er)leben"
Wege aufzeigen und beschreiten, wie wir in Deutschland echte Demokratie schaffen können.

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Georg Mascolo behauptet bei Maybrit Illner, das sogenannte "Panikpapier" einer Gruppe namens "Schwarzer Schwan" aus dem Bundesinnenministerium sei in der Bundesregierung auf Ablehnung gestoßen. Dies ist eine Falschbehauptung, und ich kann es auch beweisen:

Im Winter 2021 wurden nämlich durch den Anwalt Niko Härting die internen Emails der COVID-19 Task Force des Bundesministerium des Inneren freigeklagt. Angeleitet wurde die Gruppe von Staatssekretär Markus Kerber, im Auftrag von Horst Seehofer. Am 23. März 2020 vermeldete Markus Kerber in einer internen Email der Gruppe freudig, wie das Strategie-/ "Panikpapier" in der Politik angekommen sei - ich zitiere aus der Email:

"Liebe Mitstreiter

ich berichte Ihnen vom heutigen Tag das Folgende:
1. Unser Papier kam bei den beiden ██████████████████████ sehr gut an und wird ob seiner hohen Qualität und Umsicht nun den Weg in das Krisenkabinett der Bundesregierung finden.
2. Ich bin aufgefordert worden, Ihnen zu sagen, dass wir unsere Arbeit unbedingt fortsetzen sollen."


Bei wem genau das Papier "sehr gut" ankam, ist bis heute geschwärzt - ich vermute hier die beiden Minister Seehofer und Spahn, denn von wem sonst hätte Kerber "Aufforderungen" entgegennehmen können, wenn nicht von seinem Vorgesetzten, Innenminister Horst Seehofer?

Ich würde Georg Mascolo - laut Maybrit Illner einer der wichtigsten "Investigativjournalisten" des Landes - daher bitten, Versuche der Geschichtsklitterung zum Schutz der politischen Entscheidungen der Bundesregierung während der Corona-Zeit zu unterlassen.

Wir haben es Schwarz auf Weiß: Das Papier kam in der Politik sehr gut an, und die Gruppe aus dem Innenministerium sollte ihre Arbeit "unbedingt" fortsetzen. Oder möchte Herr Mascolo etwa unterstellen, dass der damalige Staatssekretär Markus Kerber aus dem BMI gegenüber der Gruppe gelogen hat?

Übrigens gibt es auch konkrete Belege dafür, dass die Gruppe danach, wie von der Bundesregierung geheißen, ihre Arbeit weiter fortgesetzt hat: Infolge des "Panikpapiers" entstanden mindestens noch drei weitere Papiere: 1) Das "Maßnahmenpapier", 2) das "Viruskontrollphasenpapier", 3) "Kreativität - Verantwortung - Transformation".

Die vorgeschlagenen Policies in all diesen Papieren finden sich so auch in der Corona-Politik der Bundesregierung wieder. Die Behauptung Mascolos, die Gruppe hätte keinen politischen Einfluss gehabt, und ihre Empfehlungen seien nicht in die politische Entscheidungsfindung eingeflossen, ist anhand der vorliegenden Daten als Falschbehauptung zurückzuweisen.

Quellen:

1) Alle Emails der COVID-19 Task Force des Bundesministerium des Inneren - wurden in chronologisch ungeordneter Reihenfolge herausgegeben: https://my.hidrive.com/lnk/NbdhdPVDr
2) Alle Emails der COVID-19 Task Force des Bundesministerium des Inneren in chronologisch korrekter Reihenfolge: https://my.hidrive.com/lnk/QQrxhzZWd
3) Alle Emails der COVID-19 Task Force des Bundesministerium des Inneren in der chronologisch korrekten Reihenfolge mit dekodierten Absendern- ich konnte 90% der geschwärzten Absender ermitteln: https://my.hidrive.com/lnk/VXTfrDjO6
4) "Strategiepapier" vom 22.03.2020, Titel: "Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen": https://my.hidrive.com/lnk/T5MwdxGQ6
5) "Maßnahmenpapier" vom 24.03.2020 - dieses wurde im Winter 2021 von einem BMI-Mitarbeiter geleakt, vollständiger Titel: "Notwendige Maßnahmen für Deutschland zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie und zur Vermeidung gesellschaftlicher Kollateralschäden": https://my.hidrive.com/lnk/d0eb2uZyJ
6) "Viruskontrollphasenpapier" vom 04.04.2020, vollständiger Titel: "COVID-19-Eindämmung: Übergang von Verlangsamung zu Viruskontrollphase - Politische Handlungsfähigkeit erlangen Erwartungshorizonte für Gesundheit, Gesellschaft und Wirtschaft schaffen":
https://my.hidrive.com/lnk/TVtDvRlnu
7) "Kreativität - Verantwortung - Transformation:
Grundlegende Voraussetzungen für die progressive Lockerung des COVID-19 Lockdown" vom 17.04.2020: https://my.hidrive.com/lnk/TVtDvRlnu
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Da ich von Aya Velazquez gesperrt bin, erhalte ich die guten Beiträge häufig von Freunden. Als ich den Beitrag verlinkt habe, habe ich nur den Namen des Senders (also des Freundes) gesehen. Diesen wollte ich verbergen und nicht den Namen des Autors.
Das ist der Grund, warum ich unter meine Artikel immer meinen Kanalnamen setze.

Ich schätze die Artikel und Recherche von Aya und Ihrem Team häufig sehr. Dass der Name des Kanals, von dem der Beitrag stammt, verborgen wurde, war mir nicht bewusst.

Persönliche Dinge stelle ich - wie man inzwischen wissen sollte - immer hinten an.

RL

Ich finde die Reaktionen unter dem Post fast noch spannender als den Post selbst.
Ich wünsche mir, dass wir liebevoll miteinander umgehen können. Fehler können immer passieren. Ich verzeihe sie mir und auch anderen.
2024/07/04 13:33:54
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